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+49 (0) 6046 - 95 42 17 info@classic-cars-kvn.de

Für Chauffeurfahrten

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Mit der Bezeichnung „Vermieter“ ist die „Classic-Cars Krug von Nidda GmbH“ bezeichnet, als Vermieter des jeweiligen Kraftfahrzeuges (auch „Fahrzeug“ genannt), welches sich aus dem jeweiligen Fahrzeugmietvertrag (auch „Mietvertrag“ genannt) ergibt. Der Vermieter vermietet das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug gemäß den dort geregelten und den nachstehenden Bedingungen, die der Mieter mit Vertragsunterzeichnung anerkennt. Mit der Bezeichnung „Mieter“ werden die Mieter auch gemeinsam sowie weibliche Mieter bezeichnet.

Bei Dauerregen / salzgestreuten Straßen steht das Fahrzeug nicht zur Verfügung.

2. Nutzung

Die Vermietung erfolgt zum Zwecke der Personenbeförderung (Chauffeurfahrt). Das Fahrzeug darf ausschließlich von einem Chauffeur den der Vermieter stellt gefahren werden. Jede Überlassung an Dritte oder Weitervermietung ist untersagt. Fahrten außerhalb der BRD sind nicht gestattet und bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Der Chauffeur wird im Auftrag des Kunden tätig, hat aber das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder das Risiko besteht, dass Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten. Die Nutzung des Fahrzeuges ist nur im öffentlichen Straßenverkehr mit Ausnahme von Schnellstraßen und Autobahnen gestattet. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird und keine Hunde mitgeführt werden. Der Kunde haftet vollumfänglich für Schäden, die z. B. durch Posings und durch den evtl. von ihm bestellten Blumenschmuck entstehen. Der über den Vermieter gemietete Blumenschmuck und der rote Teppich können bei Regen nicht eingesetzt werden.

Bei salzgestreuten Straßen steht das Fahrzeug nicht zur Verfügung.

Bei grober Verunreinigung des Fahrzeuges fällt eine Reinigungspauschale von mind. € 50,00 an oder nach Aufwand (Stundensatz € 50,00 an).

Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung bzw. zum Rücktritt vom Mietvertrag.

3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis berechnet sich nach der Gesamt-Nutzungsdauer (ab/bis Fahrzeug-Depot) und evtl. vereinbarter Sonderleistungen und sonstiger Entgelte. Unter Sonderleistungen sind u.a. Kosten für die Anmietung von Fahrzeugschmuck sowie

Reinigungs-, Zustellungs- und Abholungskosten sowie Servicegebühren zu verstehen

Die Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Vermieters. Der sich für den Mietzeitraum ergebende Gesamtbetrag  wird nach erfolgter Dienstleistung in Rechnung gestellt und ist spätestens nach 10 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, für jede Mahnung EUR 10,00 inkl. Umsatzsteuer Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen.

Der Mieter/Fahrer trägt auch alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Abgaben und Gebühren.

4. Fahrzeugübergabe

Der Termin zur Fahrzeuggestellung wird vertraglich in jedem Falle aber schriftlich vereinbart. Das Fahrzeug wird incl. Chauffeur mit allem Zubehör und vollem Kraftstofftank, in technisch einwandfreiem und gereinigtem Zustand gestellt.

Der Mieter ist verpflichtet, Beanstandungen oder offensichtliche Mängel an dem Fahrzeug sofort anzuzeigen, andernfalls gilt das Fahrzeug als in einwandfreiem Zustand.

Bei eine(r/m) vom Vermieter nicht zu vertretende(n/m) Beschädigung, Ausfall oder Zerstörung des Fahrzeuges ist der Mieter verpflichtet, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu akzeptieren.

5. Versicherung

Für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die gesetzliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

6. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstandene Fahrzeugschäden oder Verletzungen vertraglicher Obliegenheiten nach den allgemeinen Haftungsregeln.

Im Falle der vorsätzlichen Verletzung von vertraglichen Pflichten, insbesondere nach Ziffer 2. dieser Mietvertragsbedingungen, entfällt die Haftungsfreistellung; im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist der Vermieter berechtigt, den Mieter in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsfreistellung entfällt nicht, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung des Vorliegens oder den Umfang der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsfreistellung ursächlich ist.

Der Mieter erlangt keinen weitergehenden Schutz als der Versicherungsnehmer mit einer Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung ohne SB.

Der Mieter/Fahrer haftet auch für von ihm zu vertretende Schäden, die durch Posieren oder durch Blumenschmuck entstehen.

Der Mieter/Fahrer ist für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen verantwortlich. Im Übrigen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Verhalten im Schadensfall

Grundsätzlich ist der Chauffeur unverzüglich vom Mieter/Mitfahrern über verursachte Schäden zu unterrichten. Der Mieter verpflichtet sich zur Schadensaufklärung beizutragen.

9. Mietzeit u. Rückgabe

Die Mietzeit sowie Abholungs- und Rückgabeort wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter schriftlich im Mietvertrag vereinbart

Bei notwendiger Reinigung im Falle der Verunreinigung des Fahrzeuges wird diese nach Aufwand mit EUR 50,00 pro Stunde inkl. Umsatzsteuer berechnet.

10. Stornierung

Bei Storno ist bis spät. 30 Tage vor Mietbeginn eine Gebühr von 75% des Mietpreises fällig, bis spät. 90 Tage vor Mietbeginn  von 50%. Unter der 30-Tage-Frist sind die Gesamtkosten fällig, bei Chauffeurfahrten die Mindestmietdauer. Die Stornierung u. Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

11. Datenschutzklausel / Datenschutz-Einwilligung

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß dem geltenden Datenschutzrecht von dem Vermieter oder einem mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung bzw. Durchführung erforderlich ist (z.B. zum Zwecke der Abrechnung).

12. Schlussbestimmungen

Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des im Mietvertrag angegebenen berechtigten Mieters.

Mündliche Absprachen und Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Friedberg / Hessen.

Für Selbstfahrer

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Mit der Bezeichnung „Vermieter“ ist die „Classic-Cars Krug von Nidda GmbH“ bezeichnet, als Vermieter des jeweiligen Kraftfahrzeuges (auch „Fahrzeug“ genannt), welches sich aus dem jeweiligen Fahrzeugmietvertrag (auch „Mietvertrag“ genannt) ergibt. Der Vermieter vermietet das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug gemäß den dort geregelten und den nachstehenden Bedingungen, die der Mieter/Fahrer mit Vertragsunterzeichnung anerkennt. Mit der Bezeichnung „Mieter/Fahrer“ werden die Mieter/Fahrer auch gemeinsam sowie weibliche Mieter/Fahrer bezeichnet. Alle Mieter/Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B besitzen. Es sind der Personalausweis bzw. Reisepass und eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorzulegen.

Bei Dauerregen / salzgestreuten Straßen steht das Fahrzeug nicht zur Verfügung.

2. Nutzung

Die Vermietung und Überlassung erfolgt an Mieter/Fahrer persönlich. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag angegebenen berechtigten Mieter/Fahrer geführt werden. Jede Überlassung an Dritte oder Weitervermietung ist untersagt.

Fahrten außerhalb der BRD sind nicht gestattet. Fahrten über 200km/Tag bedürfen der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Nutzung des Fahrzeuges ist nur im öffentlichen Straßenverkehr mit Ausnahme von Schnellstraßen und Autobahnen gestattet, die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder das Befahren von Rennstrecken (auch sog. touristische Fahrten), Fahrten zu Testzwecken, Fahrzeugtrainings oder Geländefahrten sowie die gewerbliche Personenbeförderung und die Beförderung von Gefahrgütern sind nicht gestattet, ebenso wie zweckentfremdende Nutzungen. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung bzw. zum Rücktritt vom Mietvertrag.

3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis berechnet sich nach den Mietkosten für die Nutzungsdauer, den gefahrenen Kilometern (KM), vereinbarter Sonderleistungen und sonstiger Entgelte. Unter Sonderleistungen sind u.a. Kosten für Betanken und Kraftstoff, Reinigungs-, Zustellungs- und Abholungskosten sowie Servicegebühren zu verstehen. Mehr-KM werden gemäß Mietvertrag berechnet, Minder-KM werden nicht erstattet. Die Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der sich für den Mietzeitraum ergebende Gesamtbetrag ist spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu zahlen. Gutscheine werden nach Zahlungseingang versandt. Gutscheine werden auf den Mietpreis angerechnet.

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, für jede Mahnung EUR 10,00 inkl. Umsatzsteuer Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen.

Der Mieter/Fahrer trägt auch alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Abgaben und Gebühren.

4. Fahrzeugübergabe

Der Termin zur Fahrzeugübergabe muss mindestens sechs Tage im Voraus vereinbart werden. Der Mieter/Fahrer übernimmt das Fahrzeug mit allem Zubehör und vollem Kraftstofftank, in technisch einwandfreiem und gereinigtem Zustand nebst den Fahrzeugpapieren in Kopie. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, Beanstandungen oder offensichtliche Mängel an dem Fahrzeug sofort anzuzeigen, andernfalls gilt das Fahrzeug als in einwandfreiem Zustand übernommen.

Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, vor Fzg.-Übernahme eine Kaution zu leisten, die bei schadensfreier und vertragsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges erstattet wird.

Bei eine(r/m) vom Vermieter nicht zu vertretende(n/m) Beschädigung, Ausfall oder Zerstörung des Fahrzeuges ist der Mieter/Fahrer verpflichtet, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu akzeptieren.

5. Versicherung

Für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung und eine KFZ-Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1000,00.

6. Haftung des Mieters

Der Mieter/Fahrer haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstandene Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust (einschließlich Fahrzeugteile und -zubehör), durch seinen Betrieb oder unsachgemäße Bedienung verursachte Schäden oder Verletzungen vertraglicher Obliegenheiten nach den allgemeinen Haftungsregeln. Der Mieter/Fahrer hat insbesondere das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Wenn die Mietdauer über den Tagestarif hinausgeht, hat der Mieter die Unterstellung des Fahrzeuges in abgeschlossenem Gebäude / Gelände sicherzustellen.

Für die Haftung des Mieters/Fahrers aus Verkehrsunfällen besteht eine vertragliche Haftungsfreistellung nach dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. Bei Verkehrsunfällen haftet der Mieter/Fahrer bzw. der in den Schutzbereich der Haftungsfreistellung einbezogene Mieter/Fahrer für Schäden bis zu einem Betrag in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung von EUR 1.000,00; ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens. Im Falle einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung ist der Vermieter berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechendem Verhältnis bis zur Höhe des gesamten Schadens in Anspruch zu nehmen.

Im Falle der vorsätzlichen Verletzung von vertraglichen Pflichten, insbesondere nach Ziffer 2. und 8. dieser Mietvertragsbedingungen, entfällt die Haftungsfreistellung; im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist der Vermieter berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsfreistellung entfällt nicht, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Haftungsfreistellungsfalles noch für die Feststellung des Vorliegens oder den Umfang der Voraussetzungen für die Gewährung der Haftungsfreistellung ursächlich ist. Der Mieter/Fahrer erlangt keinen weitergehenden Schutz als der Versicherungsnehmer mit einer Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung.

Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.

 

Von der Haftungsfreistellung nach dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Nutzung und/oder fehlerhafte Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch Schaltfehler, Falschbetankung, fehlerhafte Beladung und/oder Nichtbeachtung von Anzeigen wie Wassertemperatur, Öldruck etc. entstanden sind.

Der Mieter/Fahrer haftet auch für von ihm zu vertretende Schäden, die durch Posieren oder durch Blumenschmuck entstehen.

Der Mieter/Fahrer ist für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs-, Straf- und Ordnungsvorschriften verantwortlich. Der Mieter/Fahrer stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei. Hiervon unbenommen steht es dem Vermieter zu, sämtlichen weitergehenden Schaden gegenüber dem Mieter/Fahrer geltend zu machen.

Im Übrigen haftet der Mieter/Fahrer nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Verhalten im Schadensfall

Grundsätzlich ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter/Fahrer hat alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Namen und Anschriften sämtlicher beteiligter Personen und Zeugen aufzunehmen sowie die Kennzeichen der Fahrzeuge. Er ist nicht befugt Schuldanerkenntnisse abzugeben.

Er hat nach einem Diebstahl, Unfall, Brand-, Wild- oder jedem sonstigen Schadensfall unverzüglich die Polizei zu verständigen und eine polizeiliche Aufnahme zu veranlassen. Dies gilt auch bei geringen Schäden am Fahrzeug oder bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter.

Der Mieter/Fahrer darf den Unfallort so lange nicht verlassen, bis die zur Beurteilung des Schadensgeschehens erforderlichen Tatsachen getroffen werden konnten.

Bei technischem Ausfall ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter/Fahrer ist nicht befugt selbst oder durch Dritte Reparaturversuche vorzunehmen. Der Mieter/Fahrer hat angemessene Sicherheitsvorkehrungen vor Ort zu treffen.

9. Mietzeit u. Rückgabe

Die Mietzeit sowie Abholungs- und Rückgabeort wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter/Fahrer schriftlich im Mietvertrag vereinbart. Die Mietzeiten sind soweit nicht anders vereinbart: Tagesmiete: 09:00 – 19:00 Uhr, Wochenendmiete: Fr. 19:00 – So. 19:00 Uhr. Der Mieter/Fahrer hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt im selben Zustand wie bei der Übernahme, vollgetankt einschl. der Tankquittungen u. sämtlichen Zubehörs am vereinbarten Übergabeort zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgeben, wird der Tankservice mit EUR 15,00 zusätzlich zum Tankbeleg berechnet. Bei verspäteter Rückgabe von mehr als 30 Minuten wird eine zusätzliche Gebühr von EUR 35,00 inkl. Umsatzsteuer fällig sowie ein anteilig stundenweiser Mehrpreis. Nach Anbruch der 4. Stunde wird ein voller Miettag fällig. Sollte eine verspätete Rückgabe nachweislich durch einen vom Mieter/Fahrer nicht verursachten technischen Ausfall des Fahrzeuges verursacht sein, entfallen die Verspätungskosten.

Bei notwendiger Reinigung im Falle der Verunreinigung des Fahrzeuges wird diese nach Aufwand mit EUR 50,00 pro Stunde inkl. Umsatzsteuer berechnet.

10. Stornierung

Bei Storno ist bis spät. 30 Tage vor Mietbeginn eine Gebühr von 75% des Mietpreises fällig, bis spät. 90 Tage vor Mietbeginn  von 50%. Unter der 30-Tage-Frist sind die Gesamtkosten fällig, bei Chauffeurfahrten die Mindestmietdauer. Die Stornierung u. Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

11. Datenschutzklausel / Datenschutz-Einwilligung

Der Mieter/Fahrer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß dem geltenden Datenschutzrecht von dem Vermieter oder einem mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung bzw. Durchführung erforderlich ist (z.B. zum Zwecke der Abrechnung).

12. Nutzungsrechte

Die Teilnehmer an CCK-Veranstaltungen geben ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle während der Veranstaltung gemachten Berichte inklusive aller Fotos und Filme uneingeschränkt nutzen kann. Das Copyright der gesamten Veranstaltung ist Eigentum des Veranstalters.

 13. Schlussbestimmungen

Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des im Mietvertrag angegebenen berechtigten Fahrers.

Mündliche Absprachen und Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.

Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Friedberg / Hessen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Bei Gutscheinen können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B. Brief oder Email widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt des Gutscheins. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Classic-Cars Krug von Nidda GmbH, Bornweg 2, 63667 Nidda, Email: info@classic-cars-kvn.de. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder diese vom Gutscheinbesitzer selbst veranlasst wurde. Bei Buchungen mit spezifischem Termin oder Zeitraum entfällt das Widerrufsrecht § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr.9 BGB.

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

Ende der Widerrufsbelehrung

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